Liebe Freunde,
Die letzte Enzyklika des Papstes schlug wie eine ideologische Bombe ein. Wenn wir allerdings die Geschichte des Papsttums mit seinem Streben nach Weltherrschaft kennen, schockiert uns das nicht. Das Papsttum hat eine Agenda für die Vereinten Nationen, die Wirtschaftsverbände und die internationale Finanzwelt. Der Papst sprach sich für die Schaffung einer globalen Regierungsorganisation mit weit reichenden Befugnissen über alle diese Institutionen aus. Sehr viel ernüchternder ist die detaillierte Soziallehre der katholischen Kirche, die als Grundlage für diese Enzyklika diente und an deren Umsetzung in der säkularen Welt der Papst derzeit aktiv mitwirkt. Der Inhalt dieser Dokumente muss entlarvt werden, bevor sich die Menschen und ganze Nationen unwissentlich der religiösen Kontrolle des Vatikans unterstellen. Wir haben die Hauptpunkte der römisch-katholischen Soziallehre herausgestellt, einschließlich der kürzlich veröffentlichten Enzyklika. Unser Artikel trägt den Titel „Die päpstlichen Pläne einer globalen Organisation aller politischen, wirtschaftlichen und religiösen Aktivitäten.“ Wir betrachten diesen Artikel als eine Analyse von großer Brisanz. Ich bitte Sie deshalb darum, diesen Artikel so vielen Menschen wie möglich zugänglich zu machen.
Im Vertrauen auf Gottes Gnade und Allmacht,
Richard Bennett
Am 29. Juni 2009 veröffentlichte Papst Benedikt XVI. eine neue Enzyklika mit dem Titel „Caritas in veritate“ (Liebe in der Wahrheit).1 Nach einer Aufzählung römisch-katholischer Personen, an die sich das Dokument richtet, heißt es weiter „und an alle Menschen guten Willens.“ Die Empfänger sind nicht nur römisch-katholische Christen, sondern alle Menschen, die glauben, dass Gerechtigkeit, Integrität und Liebe die ethischen Grundlagen des menschlichen Wohlergehens darstellen. Um möglichst viele Menschen für sich zu vereinnahmen, spricht der Papst die Führer und Gläubigen aller religiösen Bekenntnisse, alle Sozialwissenschaftler sowie jeden Vertreter von allen möglichen wirtschaftlichen und politischen Überzeugung an. Viele, die sich selbst als Evangelikale sehen, unterstützen bereits das päpstliche Rom. Eine Konferenz der Presbyterianer beispielsweise, die im Januar 2010 veranstaltet wird, bietet einen Vortrag an, „wie man Einblicke in einige Fakten gewinnen kann, warum sich Protestanten zum Katholizismus bekehren“ sowie eine Studie über den Einfluss des 2. Vatikanischen Konzils, um von der römisch-katholischen Glaubensgemeinschaft zu lernen.2 In einem Buch aus einer Reihe von fünfzig Büchern, die im Internet angeboten werden, wird beschrieben, wie man den römischkatholischen Glauben annehmen kann. Darin heißt es: „Wenn Sie ein Baptist oder ein Evangelikaler sind…, verschaffen Sie sich einen Einblick, wie der Katholizismus die vielen theologischen Strömungen korrigiert und ergänzt.“3 Das Papsttum verfolgt demnach einen strategischen Dialog, um weltweit alle zivilen Regierungen und alle großen religiösen Institutionen auf ihre Sichtweise einzuschwören.
Die letzte Enzyklika des Papstes war nur ein Dokument in einer ganzen Reihe von Dokumenten und stellt lediglich die aktuelle Ergänzung zur römisch-katholischen Soziallehre dar. Die katholische Soziallehre ist ein Instrument des Papsttums, das behutsam darauf abzielt, sowohl die geistliche als auch die irdische Macht über alle Nationen auszuüben.
Die Geschichte beweist, dass das Papsttum immer davon besessen war, die Weltherrschaft zu erlangen. Dieses Ziel war ihm erst vergönnt, nachdem das Römische Reich seine Macht verloren hatte. Die gewaltigen Christenverfolgungen früherer Jahrhunderte führten nicht dazu, dass die Christen ihren Glauben aufgaben, sondern sie führten zu Aufruhr im Herrschaftsgebiet des Römischen Reiches. Aus diesem Grund erklärte Kaiser Konstantin das Christentum im Jahre 313 n. Chr. zur offiziellen Staatsreligion. Das hatte zur Folge, dass die Christen einen Rechtsstatus innerhalb des Römischen Reiches erlangten. Konstantin organisierte die neue Staatsreligion nach dem Vorbild seiner Militärmacht in vier Präfekturen (kirchliche Verwaltungsbezirke, die von einem Präfekten bzw. Statthalter regiert wurden; Untergliederung von 4 Präfekturen in 12 Diözesen und 116 Provinzen). Folglich wurde die biblische Kirchenstruktur durch eine Struktur nach militärischem Vorbild ersetzt. Als die Macht des Römischen Reiches im 5. Jahrhundert ins Wanken geriet, wurden die Bischöfe der Diözesen, insbesondere der Bischof von Rom, um Rat gefragt. Durch diese Entwicklung erlangten die Bischöfe allmählich rechtliche Autorität im zivilen Bereich. Im 6. Jahrhundert bediente sich Kaiser Justinian der „christlichen“ Staatskirche als einer stabilisierenden Kraft, um den Zerfall des Römischen Reiches zu verhindern, das nur aufgrund seiner militärischen Macht zusammengehalten wurde. Das Edikt Justinians aus dem Jahre 538 n. Chr. erhob den Bischof von Rom zum „Haupt über alle heiligen Kirchen.“4 Damit wurde der Bischof von Rom zum Haupt der Staatskirche über alle vier Präfekturen des Römischen Reiches. Im Jahre 800 n. Chr. hatte sich schlussendlich das Blatt gewendet, als der Papst als religiöser Führer des Heiligen Römischen Reiches Karl den Großen zum Kaiser krönte.
Es war Hildebrand, Papst Gregor VII., der im 11. Jahrhundert die rechtliche Basis für das päpstliche Kirchenrecht (kanonisches Recht) legte, das in das Rechtssystem der westlichen Welt integriert wurde. Hildebrands Anspruch auf die göttliche Autorität seiner Lehren ermöglichte es dem Papsttum in den folgenden Jahrhunderten, im Kampf um die Macht mit Königen und Fürsten im Heiligen Römischen Reich als Sieger hervorzugehen. Die Strategie Hildebrands erreichte im Heiligen Römischen Reich vollends ihr Ziel durch die Päpste Innozenz III. und Bonifazius VIII. Innozenz III. trug vor allem dazu bei, dass sich die Kreuzzüge, die sich vor allem gegen den Islam richteten, nun gegen diejenigen wandte, die das Papsttum zu „Häretikern“ erklärte. Als Teil des zivilen Staates verfügte die römisch-katholische Kirche über die Autorität, den christlichen Glauben zu definieren und zu lehren. Demnach war alles, was das Papsttum als häretisch bezeichnete, ein Verstoß gegen das zivile Recht, und der zivile Machtapparat konnte die Ordnungen der Staatsreligion durchsetzen. So nahm die berüchtigte Inquisition gegen die wohlhabenden bibeltreuen Albigenser im Jahre 1203 ihren Anfang.5 Die Inquisition, das blutige Instrument, um die Könige und das Volk dem päpstlichen Diktat zu unterwerfen, beherrschte Europa über 600 Jahre lang. Über 50 Millionen Menschen wurden gefoltert und getötet, ihr Besitz und Land wurde konfisziert und ging in päpstlichen Besitz über.6 Niemand war vor der Inquisition sicher.
Die Anfänge des Niedergangs des Heiligen Römischen Reiches liegen im 16. Jahrhundert und kamen im 18. Jahrhundert zum Abschluss. Die Macht des Papstes und das Machtinstrument seiner Inquisition wurden durch die Wiederentdeckung der Bibel und des wahren biblischen Evangeliums gebrochen. Letzteres gab der Reformation des 16. Jahrhunderts ihre Dynamik. Als Napoleons Armee den Vatikan einnahm und Papst Pius VI. vom Thron jagte, war das Ende des Heiligen Römischen Reiches und der Inquisition besiegelt. Damit hörte eigentlich das Heilige Römische Reich auf zu existieren, denn das Papsttum hatte die letzte Bastion seiner Macht als zivile Herrschaft eingebüßt. Das Papsttum hatte zu diesem Zeitpunkt weder militärische Macht, noch verfügte es über ein ziviles Machtinstrument, um seine Herrschaft durch die Inquisitoren auszuüben.
Gegenwärtige Schritte des Papstes in Richtung moralischer und rechtlicher Autorität
Die Art von Weltautorität, die Papst Benedikt XVI. vorschwebt, ist eine Regierung, die das Papsttum erneut als moralische und rechtliche Autorität anerkennt. Es soll eine globale zivile Körperschaft sein, die aus Mitgliedsstaaten besteht, die alle den gleichen Status und die gleiche Macht haben. Über dieser zivilen Körperschaft aller Mitgliedsstaaten soll eine politische Weltautorität stehen, die wiederum die Vorstellungen der katholischen Soziallehre mit Hilfe des Zivilrechts durchsetzt. Während die päpstlichen Pläne einer Umsetzung dieser Agenda noch ausformuliert werden müssen, ist ein Großteil dieser Strategie und Praxis in der Welt bereits Realität.
Die römisch-katholische Kirche behauptet noch immer, dass ihre Päpste auf dem Stuhl Petri „Stellvertreter Christi“ sind.7 Als Stellvertreter Christi beansprucht jeder Papst für sich das Recht und die Pflicht, über alle Menschen und Institutionen, gleich welcher Art und welcher Autorität, Gericht halten zu dürfen. Im heutigen kanonischen Recht heißt es im Artikel 1405, dass der römische Pontifex befugt ist, eine Kirchenstrafe über höchste Träger eines zivilen Amtes zu verhängen.8 In CANON 333 des kanonischen Rechts (Kirchenrecht), Paragraph 3 heißt es: „Gegen ein Urteil oder ein Dekret des Papstes gibt es weder Berufung noch Beschwerde.“ Die Enzyklika „Quadragesimo Anno“ von Papst Pius XI. ist ein Teil der römisch-katholischen Soziallehre. In ihr heißt es: „An die Spitze Unserer Ausführungen setzen wir den von Leo XIII. schon in helles Licht gestellten Satz: nach Recht und Pflicht walten Wir [das Papsttum] kraft Unserer höchsten Autorität des Richteramtes über die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fragen.“9 Diese Dokumente bringen unzweideutig zum Ausdruck, dass das heutige Papsttum die höchste Autorität des Richteramtes in sozialen und wirtschaftlichen Fragen beansprucht.
Zweitens, der Plan des Papstes fordert eine neue Sozialordnung, die sich an der katholischen Soziallehre orientiert. Die neue Sozialordnung gilt nicht für das Papsttum, das für sich göttliche Legitimation in Anspruch nimmt, oder in ihrem Wortlaut: das Papsttum ist „von oben.“ Die neue Sozialordnung gilt für alle Völker, alle römisch-katholischen Laien sowie alle zivilen und säkularen Institutionen, die alle als zeitlich oder als „von unten“ angesehen werden. Diese Unterscheidung ist für das Papsttum von größter Bedeutung.
Die neue Sozialordnung schließt alle Menschen dieser zeitlichen Welt ein. In seiner letzten Enzyklika zitiert Benedikt Papst Paul VI.: „Die zweite Wahrheit ist, dass ‚die echte Entwicklung des Menschen einheitlich die Gesamtheit der Person in all ihren Dimensionen betrifft.’“10 Und weiter: „Die Wahrheit der Entwicklung besteht in ihrer Ganzheit: Wenn die Entwicklung nicht den ganzen Menschen und jeden Menschen betrifft, ist sie keine wahre Entwicklung.“11 Viele wahre Gläubige verstehen vielleicht nicht, dass „der ganze Mensch und alle Menschen“ in der zeitlichen Welt sich einer Weltautorität unterstellen müssen, die von den Päpsten von Rom ersonnen wurde, indem die Nationalstaaten und die ihnen übergeordnete Weltautorität diese Ziele umsetzen soll.
Der Zwang, konform zu sein
Um diese Agenda durchzusetzen, hat das Kompendium der Katholischen Soziallehre einige der notwendigen Forderungen dargelegt. Niemand wird sich beispielsweise einer Mitverantwortung „für das Gemeinwohl“ entziehen können. Das „Gemeinwohl“ wird wie folgt definiert:
„Aus der Würde, Einheit und Gleichheit aller Personen ergibt sich vor allem das Prinzip des Gemeinwohls, auf das sich jeder Aspekt des sozialen Lebens beziehen muss, um zur Fülle seiner Bedeutung zu gelangen… unter Gemeinwohl versteht man die Gesamtheit jener Bedingungen des gesellschaftlichen Lebens, die sowohl den Gruppen als auch deren einzelnen Gliedern ein volleres und leichteres Erreichen der eigenen Vollendung ermöglichen… Das Gemeinwohl kann als die soziale und gemeinschaftliche Dimension des moralisch Guten verstanden werden.“12
Die Enzyklika von Papst Benedikt redet viel über die Freiheit der individuellen „menschlichen Person“ und des Papsttums. Dies ist totaler Betrug, da es in der zeitlichen Welt für niemanden Freiheit gibt. Folglich heißt es im Kompendium: „Das Gemeinwohl verpflichtet alle Mitglieder der Gesellschaft: Niemand [in der zeitlichen Ordnung] ist davon ausgenommen, je nach seinen Fähigkeiten an seiner Verwirklichung und Entfaltung mitzuarbeiten.“13 Ferner, jeder Privatbesitz und jedes Eigentum unterstehen der Herrschaft des Papstes, der darüber entscheidet, ob es für das „Gemeinwohl“ eingesetzt wird. Das Kompendium als Teil der letzten Enzyklika bringt die Auffassungen von Papst Benedikt zum Ausdruck. Seine Anordnung lautet wie folgt:
„Die konkrete Anwendung des Prinzips der allgemeinen Bestimmung der Güter auf die je unterschiedlichen kulturellen und sozialen Kontexte setzt eine genaue Definition der Arten, der Grenzen und der Gegenstände voraus… Wenn es zutrifft, dass alle mit dem Recht auf die Nutznießung der Güter geboren werden, dann trifft es auch zu, dass im Hinblick auf eine gerechte und geordnete Ausübung dieses Rechts Regelungen auf der Basis nationaler und internationaler Übereinkünfte vonnöten sind sowie eine Rechtsordnung, die diese Ausübung festlegt und spezifiziert.“14
Dies sind an sich schon bemerkenswerte Worte, aber es wird noch bedenklicher, wenn es im Kompendium weiter heißt:
„Die christliche [d.h. die römisch-katholische] Überlieferung hat das Recht auf privates Eigentum nie als absolut und unantastbar verstanden: Ganz im Gegenteil, sie hat es immer im größeren Rahmen des gemeinsamen Rechtes aller auf Nutzung der Güter der Schöpfung insgesamt gesehen: das Recht auf Privateigentum als dem gemeinsamen Recht auf Nutznießung untergeordnet, als untergeordnet der Bestimmung der Güter für alle.“15
Die Vorstellung, dass „Güter für alle Menschen bestimmt sind“, ist ein Prinzip, das den Marxismus beflügelte und in allen kommunistischen Ländern wie in der Sowjetunion, Nordkorea, China, Jugoslawien, Kuba, Ungarn, usw. praktiziert wurde. Das Kompendium fährt fort:
„Die Soziallehre der Kirche ruft dazu auf, die soziale Funktion jeglicher Form von Privatbesitz anzuerkennen und bezieht sich dabei unmissverständlich auf die unumgänglichen Forderungen des Gemeinwohls… Die allgemeine Bestimmung der Güter bringt im Hinblick auf ihren Gebrauch durch die rechtmäßigen Eigentümer Einschränkungen mit sich… Daraus ergibt sich die Pflicht von Seiten der Eigentümer, die Güter, die sie besitzen, nicht ungenutzt ruhen zu lassen, sondern sie für die produktive Tätigkeit zu bestimmen und sie auch denjenigen anzuvertrauen, die den Wunsch und die Fähigkeit haben, sie dem Produktionsprozess zuzuführen.“16
„Die neuen technischen und wissenschaftlichen Kenntnisse müssen in den Dienst der vorrangigen Bedürfnisse der Menschen gestellt werden, damit der gemeinsame Besitz der Menschheit schrittweise anwachsen kann. Die vollständige Umsetzung des Prinzips von der allgemeinen Bestimmung der Güter macht deshalb ein Handeln auf internationaler Ebene und Initiativen erforderlich, die von allen Ländern gemeinsam geplant werden.“17
Was immer der Papst von Rom über Wirtschaft, Umverteilung von Wohlstand und sozialer Gerechtigkeit lehrt, er tut es als ein Hauptakteur in der internationalen Industrie und im globalen Bankwesen. Da das Papsttum selbst international ist, strebt es zunehmend nach Einfluss auf internationaler Ebene.
Offenkundig hat die katholische Soziallehre weder einen kommunistischen noch einen Wohlfahrtsstaat im Auge, denn sie vertritt die Ansicht, dass alle Güter, einschließlich des Privatbesitzes, im Dienste der Zivilgewalt stehen sollen. Die Zivilgewalt bestimmt, wie, wann und von wem die Gesamtheit aller Güter eingesetzt wird. Überdies, das Papsttum weiß, dass die Menschen nicht ohne Weiteres und freiwillig die Verfügungsgewalt einer Regierung über ihren eigenen Privatbesitz anerkennen werden. Aber man erwartet, dass sie mit der Zeit und aufgrund von Belehrung über ihre Pflichten für das „Gemeinwohl“ danach handeln werden. Aus diesem Grunde wird eine ablehnende Haltung toleriert werden, aber nur solange, bis effektive Maßnahmen ergriffen werden können, um die Menschen zu einem anderen Handeln zu bewegen (zwingen). Folglich heißt es im Kompendium:
„Die Überwindung der kulturellen, juristischen und sozialen Hindernisse, die sich der solidarischen Beteiligung der Bürger am Schicksal ihrer eigenen Gemeinschaft oft als echte Barrieren entgegenstellen, erfordert Erziehung und Information. In dieser Hinsicht erfordern alle Haltungen besondere Aufmerksamkeit, die den Bürger zu unzulänglichen oder unrichtigen Formen der Beteiligung verleiten und zu einem weit verbreiteten Desinteresse an allem, was den Bereich des sozialen und politischen Lebens betrifft.“18
Trotz des unaufhörlichen Redens über Freiheit wird die neue Sozialordnung der katholischen Kirche viele Regeln einführen, die die Ausübung freier Entscheidungen in allen Bereichen des Lebens beschneiden werden.
Erneuerung der Strukturen der Vereinten Nationen
Die angestrebte neue soziale Struktur steht auch auf der Agenda der höchsten Regierungsinstitutionen, die ein Teil der zeitlichen Ebene sind. Was die neue Sozialordnung angeht, rief Papst Johannes Paul II. in seiner Rede im Jahre 1995 die UNO dazu auf, dass sie ihr Denken revidieren solle. Statt die Sozialordnung nur im administrativen Sinne zu verstehen, sollte die UNO die Gesamtheit der Nationen als eine Familie von Nationen begreifen, eine völlig andere Auffassung.19 Unter einer Familie stellt man sich eine Gemeinschaft vor, in der die Eltern die Führung und Verantwortung übernehmen, jedes einzelne Mitglied der Familie zu erziehen, zu beschützen und zu führen. Die gleiche Vorstellung verbirgt sich hinter dem Konzept einer Familie von Nationen. Im Jahre 1995 legte Papst Johannes Paul II. öffentlich die Grundlage für die letzte Enzyklika von Benedikt.
Überdies, alle Mitgliedsnationen sollen den gleichen Status haben wie die zivile Regierungsinstitution, die an der Spitze aller Nationen steht (Weltautorität). Diese Gleichheit beruht auf der Vorstellung der „Würde des Menschen“ und folglich auf den „Menschenrechten.“ Tatsächlich ist die „Würde des Menschen“ die Grundlage, von der die katholische Soziallehre ständig redet. Das Kompendium definiert die römisch-katholische Soziallehre: „Die bleibenden Prinzipien der Soziallehre der Kirche [sind]… die Würde der menschlichen Person…, was die Grundlage jedes anderen Prinzips und Inhalts der Soziallehre darstellt, des Gemeinwohls, der Subsidiarität und der Solidarität.“20
Der wahre Gedanke von Subsidiarität besteht darin, dass die Institutionen auf unterer Ebene für die jeweiligen Angelegenheiten zuständig sind. Subsidiarität bedeutet, dass eine zentrale Institution (z.B. der Staat) diese Funktion nur dann übernimmt, wenn sie auf lokaler Ebene (z.B. Kommune) nicht effektiv wahrgenommen werden kann. Dieses Prinzip der westlichen Welt erkennt die Rechte und Freiheiten des Individuums durch Selbstbestimmung an, allgemein auch als Selbstbeherrschung bezeichnet.21 Auf der Ebene der Familie erkennt das Prinzip der Subsidiarität die Freiheit des Ehemannes an, mit Hilfe seiner Ehefrau das Leben seiner Familie in der Gesellschaft zu gestalten, einschließlich seiner finanziellen Interessen.22 Auf gesamtgesellschaftlicher Ebene erkennt die Gesellschaft letztlich die Regierung an.23 Nach biblischer Lehre ist der zivilen Regierung die Macht gegeben, die Gesetze einer Nation mit Zwang durchzusetzen und ihre Bürger unter Einsatz militärischer Kriegführung zu beschützen (Rö 13,1-7). Soziale Wohlfahrt ist aus diesem Grunde nicht die Aufgabe einer zivilen Regierung. Vielmehr gehört dies in den Aufgabenbereich des Einzelnen sowie der Kirche.
In seiner letzten Enzyklika spricht der Papst allerdings von dem Konzept der „Subsidiarität“ in einer neuen Form. Er schreibt:
„Besonderes Zeichen der Liebe und Leitkriterium für die brüderliche Zusammenarbeit von Gläubigen und Nichtgläubigen ist ganz sicher das Prinzip der Subsidiarität, Ausdruck der unveräußerlichen Freiheit des Menschen. Die Subsidiarität ist vor allem eine Hilfe für die Person durch die Autonomie der mittleren Gruppen und Verbände. Solche Hilfe wird geboten, wenn die Person und die sozialen Subjekte es nicht aus eigener Kraft schaffen, und schließt immer emanzipatorische Zielsetzungen ein, da sie die Freiheit und die Partizipation, insofern sie Übernahme von Verantwortung ist, fördert. Die Subsidiarität achtet die Würde der Person, in der sie ein Subjekt sieht, das immer imstande ist, anderen etwas zu geben.“24
Der Papst erweckt den Eindruck, dass das Papsttum selbst das Prinzip der Subsidiarität akzeptiert und sich danach richtet. Die offizielle Lehre und Praxis des Papsttums hingegen widerspricht dem. Das Papsttum beansprucht Macht und übt sie aus, was die persönlichen und grundlegenden Rechte des Einzelnen oder der Familien angeht. Das Papsttum beansprucht absolute Autorität über die Familie und die Gesetzgebung über die Ehe, selbst über Scheidung oder Gültigkeit von Ehen.25 Im Kirchenrecht (Canon 1671) heißt es: „Ehesachen der Getauften sind kraft eigenen Rechtes Sache des kirchlichen Richters.“ Weiter heißt es im Kirchenrecht (Canon 1142) über die Befugnis des Papstes: „Die nicht vollzogene Ehe zwischen Getauften oder zwischen einem getauften und einem ungetauften Partner kann aus einem gerechten Grund auf Bitten beider Partner oder eines Partners, selbst wenn der andere dem widerstrebt, vom Papst aufgelöst werden.“ Das sind nur zwei von mehr als 110 Artikeln des katholischen Kirchenrechts, die das Familienleben von Katholiken in der ganzen Welt regeln.26 Was die Aussage des Papstes bezüglich der Subsidiarität und der „unveräußerlichen Freiheit des Menschen“ angeht, ist sie lediglich eine irreführende Strategie, um seine wahren Absichten zu verbergen. In ähnlicher Weise spricht der Papst von der Souveränität von Regierungen, obwohl er selbst die Autorität über alle Nationen dieser Erde beansprucht. Wenn Papst Benedikt vom Prinzip der Subsidiarität spricht, verschleiert er seine wahren Absichten, seinen Machteinfluss auf Familie und auf die Nationen auszuweiten. Mit vielen langen Sätzen und in überschwänglichen Worten manipuliert der Papst die Politik in der ganzen Welt, damit sie die Pläne des Vatikans umsetzen.
Das Ziel der letzten Enzyklika war es, die UNO, die Wirtschaft und das internationale Finanzwesen zu „reformieren,“ damit eine neu organisierte Weltautorität in die Lage versetzt wird, die päpstliche Soziallehre in allen Nationen durchzusetzen, die sich dieser Weltautorität anschließen. Dies wurde in Artikel 67 (Caritas in Veritate) festgehalten:
„Gegenüber der unaufhaltsamen Zunahme weltweiter gegenseitiger Abhängigkeit wird… stark die Dringlichkeit einer Reform sowohl der Organisation der Vereinten Nationen als auch der internationalen Wirtschafts- und Finanzgestaltung empfunden, damit dem Konzept einer Familie der Nationen reale und konkrete Form gegeben werden kann… Um die Weltwirtschaft zu steuern…, um eine geeignete vollständige Abrüstung zu verwirklichen, sowie Ernährungssicherheit und Frieden zu verwirklichen, den Umweltschutz zu gewährleisten und die Migrationsströme zu regulieren, ist das Vorhandensein einer echten politischen Weltautorität… dringend nötig. Eine solche Autorität muss sich dem Recht unterordnen, sich auf konsequente Weise an die Prinzipien der Subsidiarität und Solidarität halten, auf die Verwirklichung des Gemeinwohls hingeordnet sein, sich für die Verwirklichung einer echten ganzheitlichen menschlichen Entwicklung einsetzen, die sich von den Werten der Liebe in der Wahrheit inspirieren lässt. Darüber hinaus muss diese Autorität von allen anerkannt sein, über wirksame Macht verfügen, um für jeden Sicherheit, Wahrung der Gerechtigkeit und Achtung der Rechte zu gewährleisten. Offensichtlich muss sie die Befugnis besitzen, gegenüber den Parteien den eigenen Entscheidungen wie auch den in den verschiedenen internationalen Foren getroffenen abgestimmten Maßnahmen Beachtung zu verschaffen… Die ganzheitliche Entwicklung der Völker… erfordert, dass eine übergeordnete Stufe internationaler Ordnung von subsidiärer Art für die Steuerung der Globalisierung errichtet wird und dass eine der moralischen Ordnung entsprechende Sozialordnung sowie jene Verbindung zwischen moralischem und sozialem Bereich, zwischen Politik und wirtschaftlichem und zivilem Bereich, die schon in den Statuten der Vereinten Nationen dargelegt wurde, endlich verwirklicht werden.“27
Der Aufruf des Papstes, die UNO, die Wirtschaft und den internationalen Finanzmarkt einer Weltautorität zu unterstellen, erging gerade einmal 100 Jahre, nachdem die neue katholische Soziallehre der Öffentlichkeit vorgestellt worden war. Wirtschaftlich starke Nationen stehen noch immer weit über den Nationen der Dritten Welt. Weiterhin bereichern sich die Kapitalisten und weigern sich, einer Umverteilung ihrer Güter zuzustimmen. Nationale Regierungen in der ganzen Welt unterliegen den Regulierungen des internationalen Rechts. Sie werden ihre nationale Souveränität nicht ohne weiteres aufgeben. Daher strebt das Papsttum eine zivile Weltautorität an, die „die Befugnis besitzt, gegenüber den Parteien den eigenen Entscheidungen wie auch den… getroffenen abgestimmten Maßnahmen Beachtung zu verschaffen.“ Dies bedeutet, dass das Papsttum trotz aller Friedensbeteuerungen die Notwendigkeit einer neuen, universellen Weltautorität erkennt, die die Einhaltung ihrer Gesetze in allen Nationen gewährleistet. Schließlich ist es der Papst, der als „Stellvertreter Christi“ mit Hilfe des Vatikans letztendlich bestimmen wird, wie die korrekte „Verbindung zwischen Moral und dem sozialen Bereich“ auszusehen hat. Diese päpstlichen Dekrete sollen von der neuen, universalen, zeitlichen Weltautorität auf allen Ebenen der Politik, der Wirtschaft und der zivilen Regierungen – also in der zeitlichen Ordnung – umgesetzt werden. Sieht man Artikel 67 der letzten Enzyklika im Zusammenhang mit der katholischen Soziallehre, wird deutlich, dass der Papst davon besessen ist, die Macht über die ganze Welt zu erlangen.
Zangen-Taktik
Das Papsttum übt Druck von oben und von unten aus, um seine Ziele zu erreichen. Der Papst bedient sich der zivilen Regierungen, wie oben gezeigt, und der treuen, katholischen Gläubigen, um an sein Ziel zu kommen. Der Papst als „oberste Lehrautorität“ der katholischen Kirche erließ für die katholischen Laien folgenden Erlass:
„Die Aufgabe der Evangelisierung, das heißt der Lehre, der Katechese und der Bildung, die sich aus der kirchlichen Soziallehre ergeben, wenden sich an jeden einzelnen Christen [d.h., Katholiken]…
Die Soziallehre betrifft außerdem Verantwortlichkeiten im Hinblick auf die Errichtung, Organisation und das Funktionieren der Gesellschaft: politische, wirtschaftliche, verwaltungstechnische, also Verpflichtungen weltlicher Art, die den gläubigen Laien und nicht den Priestern und Ordensleuten obliegen. Für diese Aufgaben sind die Laien aufgrund der Weltlichkeit ihres Lebensstatus und ihrer Berufung in besonderer Weise zuständig. Indem sie diese wahrnehmen, setzen die Laien die Soziallehre in die Tat um und erfüllen den weltlichen Sendungsauftrag der Kirche.“28
„Das Zeugnis für die Barmherzigkeit Christi durch Werke der Gerechtigkeit, des Friedens und der Entwicklungshilfe [wie sie von der katholischen Soziallehre definiert werden]… sind die Grundlage für den missionarischen Aspekt der Soziallehre der Kirche, die ein wesentliches Element der Evangelisation darstellt. Die Soziallehre der katholischen Kirche verkündet und bezeugt den Glauben [in der katholischen Kirche].29 Sie ist ein Instrument und ein unerlässliches Mittel für die Entwicklung des Glaubens.“30
Das Papsttum hat seine Forderungen wirklich mit Nachdruck formuliert: „Als Teil der Sittenlehre der Kirche besitzt die Soziallehre dieselbe Würde und Autorität wie diese. Sie ist authentische Lehre, die von den Gläubigen angenommen und befolgt werden soll.“31 Alle katholischen Laien haben die Pflicht zur Evangelisation, indem sie andere in der katholischen Soziallehre unterweisen und diese in der säkularen Gesellschaft umsetzen; andernfalls droht eine mögliche Exkommunikation. Dies bedeutet, dass sich das Papsttum in jeder Nation, in der es Katholiken gibt, auf eine fünfte Säule stützen kann.
Die Vision des Papsttums ist folgende: Es beansprucht das göttliche Recht für sich, die gesamte Menschheit zu organisieren und dabei alle Mittel anzuwenden, die notwendig sind, um die „göttliche Vision“ umzusetzen, weil „das Handeln des Menschen auf Erden von der Liebe inspiriert und unterstützt wird, trägt es zum Aufbau jener universellen Stadt Gottes bei, auf die sich die Geschichte der Menschheitsfamilie zubewegt. In einer Gesellschaft auf dem Weg zur Globalisierung müssen das Gemeinwohl und der Einsatz dafür unweigerlich die Dimensionen der gesamten Menschheitsfamilie, also der Gemeinschaft der Völker und der Nationen, annehmen, so dass sie der Stadt des Menschen die Gestalt der Einheit und des Friedens verleihen und sie gewissermaßen zu einer vorausdeutenden Antizipation der grenzenlosen Stadt Gottes machen.“32
Schlusswort
Die „Gemeinschaft der Völker und der Nationen“ so zu organisieren, „dass sie der Stadt des Menschen die Gestalt der Einheit und des Friedens verleihen“, bedeutet, einer fürchterlichen Täuschung zuzuarbeiten. Der Herr Jesus verkündete eindeutig: „Mein Reich ist nicht von dieser Welt.“33 Der Herr erfüllte alle Gerechtigkeit, was die Gottesfurcht und die Erfüllung des Gesetzes anging. Das Königreich des Herrn Jesus Christus ist eindeutig ein himmlisches und keine „globalisierte Gesellschaft“ auf Erden. Wahre Gläubige an den Herrn Jesus Christus leben in der Welt, wie Er es tat. Sie sind in der Welt, aber sie sind nicht von der Welt. Im Gegensatz hierzu ist das Königreich des römischen Papstes sehr wohl von dieser Welt. Das römische Papsttum bindet die Menschen an politische, wirtschaftliche und religiöse Aktivitäten. Die päpstlichen Dokumente, die hier angeführt wurden, kann man nur im Lichte einer vom Pontifex seit langem angestrebten Weltautorität verstehen. Seine Prämisse ist, dass das Königreich Gottes bereits in Form der römisch-katholischen Kirche existiert. Dies stimmt mit der Lehre in seinem neuen Katechismus überein: „Die [römisch-katholische] Kirche ist der Same und der Anfang dieses Königreichs. Seine Schlüssel sind dem Petrus anvertraut.“34 Die päpstlichen Aussagen stellen einen Affront gegen den Herrn Jesus Christus und Sein Erlösungswerk dar. Sie sind ebenso ein Affront gegen den Heiligen Geist und Sein Werk, die Menschen von Sünde, Gerechtigkeit und Gericht zu überführen. Der Apostel Paulus schrieb unter der Inspiration des Geistes: „Denn es wird geoffenbart Gottes Zorn vom Himmel her über alle Gottlosigkeit und Ungerechtigkeit der Menschen, welche die Wahrheit durch Ungerechtigkeit aufhalten.“35 Wer kann das verzehrende Feuer von Gottes ewigem Zorn ertragen? Die gute Nachricht ist, dass wir den Glauben und das Heil aus seinen Händen empfangen: „Diesen hat Gott zum Fürsten und Retter zu seiner Rechten erhöht, um Israel Buße und Vergebung der Sünden zu gewähren.“36 Die Schrift verkündet: „Jeder, der da glaubt und getauft wird, wird errettet werden.“ Der Herr selbst sagte: „Jeder, der an mich glaubt und getauft wird, wird errettet werden; alle, die an mich glauben, werden nicht verloren gehen.“ Der Herr wird allen mit Barmherzigkeit begegnen, die sich Ihm im Glauben zuwenden, um die Vergebung ihrer Sünden zu empfangen. Er sagte: „Kommt alle zu mir, die ihr mühselig und beladen seid, denn ich will eurer Seele Frieden geben.“ Nach der Bibel und vor dem all-heiligen Gott wird jeder Mensch alleine durch Gnade, alleine durch Glauben, alleine durch Christus errettet. Folglich gehört alle Herrlichkeit und aller Lobpreis Gott allein!
Anmerkungen
- vatican.va/…/encyclicals/…/hf_ben-xvi_enc_20090629_caritas-in-veritate_en.html.
- auburnavenue.org/pastorsconference/index.html.
- amazon.com/gp/richpub/…/3MNVUE0HW2NSR.
- LeRoy Edwin Froom, The Prophetic Faith of Our Fathers, 4 vols. R & H 1950, 1978) Vol. I, p. 511513.
- Siehe unsere DVD über die Inquisition: http://www.youtube.com/watch?v=Rx8PdvOELvY.
- John Dowling, The History of Romanism (Vance Publications 2002, 1845) 8, Ch.1, pp. 542, 543
- Catechism of the Catholic Church (1994), Para. 882
- Code of Canon Law, Latin-English ed. (Wash. DC: Canon Law Society of America, 1983).
- Enzyklika “Quadragesimo Anno,” Pius XI, May 15, 1931, Para. 41.
- “Caritas in veritate”, Sect. 11.
- “Caritas in veritate”, Sect. 18.
- Kompendium der Soziallehre der [katholischen] Kirche, Herder, 2004, Sect. 164.
- Kompendium, Sect. 167.
- Kompendium, Sect. 173.
- Kompendium, Sect. 177.
- Kompendium, Sect. 178.
- Kompendium, Sect. 179.
- Kompendium, Sect. 191.
- Papst Johannes Paul II., Rede vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen, 5. Oktober 1995. http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/speeches/1995/october/documents/hf_jpii_spe_05101995_address-to-uno_en.html 10/3/09
- Kompendium, Sect. 160.
- 1Timotheus 3,4-5; 2Petrus 1,5-8; Sprüche 16,32
- Psalm 101; Eph 6,1-4; 1Tim 3-4-5
- Römer 13,1-4; 1Petrus 2,13-14. Gott macht sein Gesetz für das Gewissen des Menschen bindend, damit er “dem Kaiser gibt, was des Kaisers ist, und Gott gibt, was Gottes ist.“ Markus 12,17
- “Caritas in veritate”, Sect. 57.
- Dekret von Papst Leo XIII. in The Christian Faith in the Doctrinal Documents of the Catholic Church, Neuner, J., and Dupuis, J., eds. (Cork: The Mercier Press, 1967) 1821.
- So umfassend sind diese Gesetze, dass sie im Kirchenrecht in Conon 1055-1165 zusammengefasst sind.
- “Caritas in veritate”, Sect. 67.
- Kompendium, Sect. 83.
- Catechism, Para. 168, 169, 181
- “Caritas in veritate”, Sect. 15. Siehe auch: “Justice in the World,” World Synod of Catholic Bishops, 1971, Sect 58: “The liturgy, which we preside over and which is the heart of the Church’s life, can greatly serve education for justice…The liturgy of the word, catechesis and the celebration of the sacraments have the power to help us to discover the teaching of the prophets, the Lord and the Apostles on the subject of justice. The preparation for baptism is the beginning of the formation of the Christian conscience. The practice of penance should emphasize the social dimension of sin and of the sacrament. Finally, the Eucharist forms the community and places it at the service of people.” http://catholicsocialservices.org.au/print/49 10/8/09
- Kompendium, Sect. 80.
- “Caritas in veritate”, Sect. 7.
- Johannes 18,36.
- Catechism, 567.
- Römer 1,18.
- Apostelgeschichte 5,31.